Achtung Videoüberwachung und DSGVO

Das Datenschutz-Tohuwabohu, in der Amtssprache DSGVO genannt, wird langsam aber sicher immer größer. Immer mehr Fachleute glauben zu wissen, wo es langgeht und immer mehr wissen nicht mehr, was wo steht und wer was meint. (Ähnlichkeiten mit dem deutschen Steuergesetz sind rein zufällig) Und die E-Privacy-Verordnung (ePVO) kommt auch noch auf uns zu.

Ausbaden müssen dieses DSGVO-CHAOS unserer kleinen Unternehmen im Lande. Gastronomen, Einzelhändler und sonstige Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 134 Seiten des  neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG )99 Artikel der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu lesen und zusätzlich noch 173   Erwägungsgründe zu verstehen, um dann zu begreifen, was wie gemeint ist und für wen dieser “ DSGVO-Artikel-Erwägungsgründe–Mischmasch“ dann letztlich zutrifft. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen, selbst Juristen sind sich (wie häufig) uneins geworden.

Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Chaos vermutlich gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten, um dies große Blüte des EU-Bürokratismus nicht mitmachen zu müssen.

Was die DSGVO mit der Videoüberwachung zu tun hat?

Wenn Ihre Videoüberwachung nicht bis ins kleinste Detail diesen ganzen Verordnungen und Gesetzen entspricht, dann werden Sie irgendwann den Tag verdammen, an dem Sie beschlossen haben eine Videoüberwachung zu installieren.

Keine Kassendifferenz oder Inventurdifferenz kann so hoch sein, wie die Bußgelder, die Sie dann bezahlen müssen, wenn Ihre Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Installieren Sie deshalb nur datenschutzkonforme Videoüberwachung

Kalkulieren Sie zu all den Geräten, die Sie für eine Videoüberwachung benötigen, einen bestimmten Betrag für den Datenschutzprofi dazu. Leisten Sie sich einen kompetenten Installateur und einen externen Datenschutzbeauftragten. Machen Sie von Anfang die komplette Videoüberwachung absolut rechtssicher – oder lassen Sie es.

Wenn Sie schon eine Videoüberwachungsanlage installiert haben, dann machen Sie ganz schnell den nachstehenden Datenschutz Quick-Check.