Nicht der Preis einer Überwachungskamera – sondern die DSGVO- konforme Installation ist entscheidend!

Die Frage nach dem Preis!

Wer bei einer Videoüberwachungsanlage am falschen Ende spart und diese nicht von einem Video-und Datenschutzexperten installieren lässt, wird in Zukunft richtig draufzahlen müssen.

Die erste Frage, die beim Kauf einer Videoüberwachung häufig gestellt wird, ist die Frage nach dem Preis. Dabei sollten in erster Linie andere Faktoren eine wichtigere Rolle spielen:

  • Welches Problem gilt es zu lösen?
  • Welche Kosten entstehen durch das Problem?
  • Welchem Zweck soll die  Videoüberwachung dienen?
  • Gibt es andere Lösungsmöglichkeiten, als eine Videoüberwachung?
  • Kann die Videoüberwachung datenschutzkonform betrieben werden?

 

Wenn ich diese Fragen beantwortet habe, dann weiß ich in aller Regel auch, wie viel Geld ich in eine Videoüberwachungsanlage investieren sollte und möchte. Die Beantwortung dieser Fragen gehört sogar explizit zum Thema Vorabkontrolle, bez. zur Datenschutz-Folgenabschätzung, die vor der Installation einer Videoüberwachung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn Sie nicht wissen, was eine Vorabkontrolle ist oder ggf. auch noch nie eine gemacht haben,  dann haben Sie möglicherweise schon den ersten Verstoß gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) begangen.

Wenn ich mir nur die Frage nach dem Preis stelle oder gar der Gedanke aufkommt „Geiz ist geil“ dann besteht vermutlich gar kein richtiger Bedarf für eine Videoüberwachung, weil keine wirkliche Notwendigkeit dafür vorhanden ist und der Bedarf an einer Videoüberwachung somit auch nicht begründet werden kann. (Siehe §4 BDSG Die Speicherung oder Verwendung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist)

Welchen Nutzen hat man aber von einer billigen Videoanlage, die nur Fehlalarme produziert, weil sie schnell und schlampig installiert wurde? Was bringen Ihnen billige oder falsch platzierte  Kameras, die den falschen Bildausschnitt zeigen und somit nicht den gewünschten Effekt haben? Was bringt Ihnen ein billiger Videorekorder, der ganz schwierig und nur mit hohem Zeitaufwand zu bedienen ist? Was nützt der billigste Preis, wenn das Videosystem, wegen der schwierigen Software, am Ende gar nicht mehr benutzt wird und in der Ecke steht? Viele Leute lassen sich immer wieder von Billigangeboten ködern, ohne zu bedenken, wie ein Video-System angeschlossen wird und ob es vernünftig und zeitsparend bedient werden kann. Beipielsweise haben Sie mit IP-Kameras immer einen großen nachträglichen Aufwand mit der Verschlüsselung der Bilddaten und WLAN-Kameras sind immer supergünstig, sind aber so gut wie nicht datenschutzkonform zu verschlüsseln und können zudem mit jedem „Jammer“ lahmgelegt werden.

Auch das Qualitätsbewusstsein des Installateurs und seine Kenntnisse über Datenschutz sind wichtig. Kann der Installateur auf Ihre Bedürfnisse eingehen oder hat er nur Standardangebote im Programm. Kann er das System vorführen und die Bedienung erklären oder kennt er es selber nur aus dem Internet-Katalog seines Großhändlers.

Sehr wichtig ist auch, ob Ihnen der Installateur mit guten Datenschutzkenntnissen zur Seite stehen kann. Wenn Sie von Ihrem Verkäufer gar nicht auf den Datenschutz hingewiesen werden, dann handelt er fahrlässig und kommt seinen Beratungspflichten nicht nach und Sie haben es sicher nicht mit einem Fachmann zu tun. Das kann für Sie sehr teuer werden, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

  • Ist Ihre Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform?
  • Vorschriften DSGVO, BDSG und  Beschäftigtendatenschutz eingehalten?
  • Haben Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

 

Geiz ist Geil?

Wenn Sie denken „GEIZ ist GEIL“ und lassen auch noch den Datenschutz außen vor, dann kann Sie das Bußgeld ein Mehrfaches kosten, was Sie für die Geräte ausgegeben haben. Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz drohen durch die DSGVO Bußgelder bis 4% vom Jahresumsatz, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

 

Achtung Datenschutz

 

 

Bevor Sie eine Videoüberwachung installieren lassen, die nicht datenschutzkonform ist, lassen Sie sich lieber für 50.000 € bestehlen, das ist dann billiger, als Bußgeld zu bezahlen.

Ihre Mitarbeiter und auch Kunden können Sie auf Schmerzensgeld verklagen, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist. https://video-systeme.blogspot.com/p/7000-eur-entschadigung-wegen.html 

 

Auch gegen Mitarbeiterdiebstahl ist eine nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung völlig nutzlos, denn der Richter darf im Bedarfsfall die Videofilme, die einen Diebstahl durch Mitarbeiter zeigen, vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden.

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2016 – 6 Ca 4195/15 –
Keine Verwertung einer Videoaufzeichnung aufgrund Unverhältnismäßigkeit der heimlichen und anlasslosen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

 

 

„Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld für etwas Besseres“, das wusste schon John Ruskin im letzten Jahrhundert.

 

Herzliche Grüße aus Stuttgart