Videoüberwachung und DSGVO
Sie haben in Ihrem Einzelhandels-Geschäft eine Videoüberwachungsanlage installiert.
Jeder Betrieb, mit einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung, riskiert bereits seit dem Jahr 2004 Bußgelder. Mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die uns die Brüsseler Bürokraten beschert haben, wurden die Bußgelder gewaltig erhöht.
LfD Hamburg: „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“ Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe werden jetzt 67.000 EUR
Bereits seit 2001 erhalten Sie bei Videotronic-Videosystem datenschutzkonforme Videoüberwachungsanlagen.
Wissen Sie, ob Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ist?
Mit dem Quick-Check können Sie schon mal erste Erkenntnisse erzielen
Zögern Sie nicht länger – die Analyse kostet Sie nichts – schreiben Sie a:
video @ videotronic.com
Das Problem Videoüberwachung und Datenschutz DSGVO
Bußgeld – Abmahnung – Imageverlust Alles noch weit weg – Denken Sie das?
Mr.Wash musste 54.000€ Bußgeld wegen unerlaubten Videokameras bezahlen und 10.000€, weil sie für die Videoüberwachung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatten.
Wollen Sie in der Presse genauso wegen eines Datenschutzverstoßes angeprangert werden? Denken Sie nur an den LIDL-Video-Skandal.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Machen Sie Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform, bevor es zu spät ist.
Wir helfen Ihnen
So muss beispielsweise ein Hinweisschild aussehen und deutlich sichtbar angebracht werden
Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.
Alle unsere Installateure/Errichter erhalten mit jeder Gerätelieferung das DSGVO-Tool kostenlos.
Seit dem 25.Mai 2018 haftet auch der Errichter einer Videoüberwachung, wenn diese nicht datenschutzkonform betrieben wird.
Videotronic bietet dem Elektriker eine ganzheitliche Videoüberwachung
Die Elektriker werden bereits bei der Projektierung unterstützt, damit die Videoüberwachung auf jeden Fall datenschutzkonform übergeben werden kann.
Mit dem DSGVO-Video-Tool haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Kunden genau zu sagen, was dieser tun muss, dass seine Videoüberwachung rechtssicher ist und er vor Bußgeld, Abmahnungen und Klagen verschont bleibt.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich in Zukunft von allen Ihrem Mitbewerben eindeutig abzusetzen, indem Sie Ihren Neu-Kunden eine datenschutzkonforme Ausführung Ihrer Arbeit zusichern und Ihren Alt-Kunden, die bereits eine Videoüberwachung installiert haben, als Datenschutzberater Ihre DSGVO-Dienstleistung anbieten können. (Besonders wichtig für Sie als IT-Techniker ist das „Abnahmeprotokoll für Errichter“
Sie erhalten dieses Tool kostenlos, wenn Sie bei einem Videotronic -Vertreter wie Videotronic-Savas in Stuttgart Geräte einkaufen.
Im umfangreichen Videotronic – Programm gibt es nur hochwertigen Produkte mit langer Lebensdauer (MTBF 1000 000 Std.) und geringem Energieverbrauch.
Einen ganzheitlichen Video-Service, von der Planung bis hin zum fertigen Datenschutz-Management hat es bislang in Deutschland noch nicht gegeben.
Videotronic – wenn Sie eine ganzheitliche Videoüberwachung möchten
Haftung bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung
Die Haftung für Datenschutzverstöße nach Art. 82 DSGVO ändert sich im Vergleich zu unserem bekannten Schadensersatzrecht schon gewaltig:
Ausführliche Informationen auf der Seite der Deutschen Datenschutzhilfe.e.V.