DSGVO-Kenntnisse des Installateurs sind wichtig

Das Qualitätsbewusstsein des Installateurs und seine Kenntnisse über Datenschutz sind wichtig.

Kann der Installateur auf Ihre Bedürfnisse eingehen oder hat er nur Standardangebote im Programm. Kann er das System vorführen und die Bedienung erklären oder kennt er es selber nur aus dem Internet-Katalog seines Großhändlers.

Sehr wichtig ist auch, ob Ihnen der Installateur mit guten Datenschutzkenntnissen zur Seite stehen kann. Wenn Sie von Ihrem Verkäufer gar nicht auf den Datenschutz hingewiesen werden, dann handelt er fahrlässig und kommt seinen Beratungspflichten nicht nach und Sie haben es sicher nicht mit einem Fachmann zu tun. Das kann für Sie sehr teuer werden, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

  • Ist Ihre Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform?
  • Vorschriften DSGVO, BDSG und  Beschäftigtendatenschutz eingehalten?
  • Haben Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

 

Geiz ist Geil?

Wenn Sie denken „GEIZ ist GEIL“ und lassen auch noch den Datenschutz außen vor, dann kann Sie das Bußgeld ein Mehrfaches kosten, was Sie für die Geräte ausgegeben haben. Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz drohen durch die DSGVO Bußgelder bis 4% vom Jahresumsatz, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.