Datenschutz-Analyse Ihrer Videoüberwachung

Sie haben in Ihrem Geschäft eine  Videoüberwachungsanlage installiert.

Wir machen eine kostenlose Datenschutz-Analyse Ihrer Videoüberwachung.

Jeder Betrieb, mit einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung, riskiert bereits seit dem Jahr 2004 Bußgelder. Mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus dem Jahr 2018, wurden die Bußgelder gewaltig erhöht.

LfD Hamburg: „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“ Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe wurden durch die DSGVO 67.000 EUR

 

 

Mit dem Quick-Check können Sie schon mal erste Erkenntnisse erzielen

Zögern Sie nicht länger – die Analyse kostet Sie nichts – rufen Sie an;

Datenschutz-Hotline:Tel.0711-806 21 44      savas@videosystem.de

 

 

Wir haben in ganz Deutschland einen Video-IT/Datenschutz-Fachmann in Ihrer Nähe

Das Problem – Der Datenschutz DSGVO 

Bußgeld – Abmahnung – Imageverlust Alles noch weit weg – Denken Sie das?

Notebookbilliger  mußte 10,4 Mio. € Bußgeld wegen unerlaubten Videokameras bezahlen

Wollen Sie in der Presse genauso wegen eines Datenschutzverstoßes angeprangert werden?  Denken Sie nur an den LIDL-Video-Skandal.

 

22 Monate Dauer-Videoüberwachung durch Arbeitgeber: 15.000 Euro Entschädigung

30.9.2025 – Das Landesarbeitsgericht Hamm hat einem ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter eines Stahl­ver­ar­bei­tungs­be­triebs 15.000 Euro zu­ge­spro­chen, weil er trotz aus­drück­li­chen Wi­der­spruchs fast zwei Jahre lang na­he­zu lü­cken­los von 34 HD-Ka­me­ras über­wacht wurd

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Machen Sie  Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform, bevor es zu spät ist.

 

DSGVO-Video-Tool Einzelhandel

Damit können Sie Ihre Datenschutzunterlagen selbst rechtssicher machen. Sie erhalten folgende Unterlagen:

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung Mitarbeiter/Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter

Preis 280 €

So muss beispielsweise ein Hinweisschild aussehen und deutlich sichtbar angebracht werden

 

Art 14 DSGVO Informationspflicht

  1. Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit:
    1. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
    2. zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
    3. die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    4. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    5. gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;
    6. gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind.