HDVCI-Videorekorder
Planer und Installateure haften bei einer Videoüberwachung, die nicht der DSGVO entspricht.
Installateure können durch die DSGVO seit dem 25.5.2018 in Regress genommenen werden, wenn Sie eine Videoüberwachung an einen Kunden übergeben, die nicht datenschutzkonform ist.
Der sorgsame Umgang mit den Bild-Daten der Kunden sollte auch das oberste Ziel Ihrer Kunden (Gewerbetreibende) sein. Die Verbraucher haben durch die DSGVO und dem neuen BDSG ab dem 25.Mai 2018 eine Bestärkung ihrer Rechte und können jederzeit auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen, wenn Sie einen Datenschutzverstoß in einem Gewerbebetrieb entdecken. Bei Videotronic erhalten Sie als Händler und als Betreiber alle erforderlichen Unterlagen für den Datenschutz.